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Parketthaus Scheffold GmbH
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§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist; entgegenstehende oder von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Erkennen wir Vertragsbedingungen in Bauverträgen ausdrücklich an, so gelten auf jeden Fall nachstehende Bedingungen ergänzend.
3. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn beim Zustandekommen des jeweiligen Auftrags nicht ausdrücklich nochmals auf die Wirksamkeit der Liefer- und Zahlungsbedingungen hingewiesen wird.
4. Sollte ein Teil unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
5. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
6. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Besteller im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
1. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2. Unsere Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Struktur und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
3. Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
4. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen
nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
5. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr wird die Regelung des § 312 e) Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Satz 2 ausdrücklich abbedingen.
6. Für den Vertragsinhalt ist vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich, die bei unmittelbar im Anschluss an die Bestellung erfolgender Lieferung auch durch Lieferschein erfolgen kann.
§ 3 Preise
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Unsere Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk oder ab unserer Niederlassung München zzgl. MWSt. in jeweils gesetzlicher Höhe. Im Geschäftsverkehr mit einem Verbraucher werden wir auf Liefer-/Versandkosten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, ausdrücklich hinweisen. Diese werden konkret bezeichnet. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr werden wir Verpackung, Fracht, Zölle und sonstige Nebenkosten zu Selbstkosten verrechnen. Die Berechnung erfolgt nach der angelieferten bzw. verarbeiteten Menge zusätzlich Verschnitt. Dem Besteller entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
2. Erfolgt die Lieferung, ohne dass wir uns in Verzug befinden, ganz oder teilweise später als 4 Monate nach Bestätigung des Auftrags, so sind wir berechtigt, die Preise des später gelieferten Teils entsprechend zu verändern, falls zwischenzeitlich Lohn- und Materialpreisänderungen von mehr als 5 % eingetreten sind. Dies gilt insbesondere bei Abrufaufträgen.
§ 4 Lieferfristen
1. Die Nichteinhaltung von Lieferungsterminen und Lieferungsfristen durch uns berechtigt den Besteller zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen nach Eingang des Schreibens gesetzt hat.
2. Jede Änderung der Bestellung nach Erhalt der Auftragsbestätigung bewirkt die Aufhebung bzw. Anpassung evtl. verbindlich vereinbarter Fristen oder Vertragsstrafen.
3. Krieg, Bürgerkrieg und Exportbeschränkungen bzw. Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsstörung, Betriebseinschränkungen oder ähnliche Ereignisse, die uns die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich hierüber zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
5. Die in § 5 unserer Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen vereinbarte Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern ein Fixgeschäft vereinbart wurde oder der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
§ 5 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns ein grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 6 Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 7 Zahlung
1. Der Besteller verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware den Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug.
2. Soweit Skontozahlung vereinbart wurde, ist ein Skontoabzug nur möglich, wenn das Konto des Käufers keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist.
3. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Käufer.
4. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten, nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Ware bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
5. Wählt der Besteller wegen eines Rechts oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Handelsübliche Abweichungen in Qualität, Farbe und Ausführung, Breitenschwankungen, Strukturunterschiede, Shadding bleiben vorbehalten. Evtl. übergebene oder besichtigte Musterstücke sind unverbindlich. Wird ein Angebot mit oder nach Muster abgegeben, so gelten Farbe und Struktur nicht als Beschaffenheit der Ware oder als zugesicherte Eigenschaft, so dass sich so ergebende auch naturbedingte Unterschiede nicht zur Geltendmachung von Mängelrechten berechtigen. Die Angabe von Qualitätskennzeichnung versteht sich unter Zugrundelegung der handelsüblichen Qualifizierungskriterien und bei üblicher Verwendung sowie sachgemäßer Behandlung. Ergänzend gelten, sofern sie unseren Bedingungen nicht widersprechen, die Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr, insbesondere die Tegernseer Gebräuche, die Handelsgebräuche des Vereins Deutscher Holzeinfuhrhäuser e.V. sowie für Parkettlieferung zusätzlich DIN 280/1, 280/2, 280/5, 18356, 18367, 18299, 68283, 68702, 281 in der jeweils gültigen Fassung mit ihren Anlagen und ihrem Anhang, sowie die entsprechenden Nachfolgeregeln der Euronormen EN und der aktuelle Stand der Technik.
9. Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller
diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2-3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist der Besteller berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits an dieser Stelle alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritten erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Sofern zwischen uns und dem Unternehmer ein Kontokorrentverhältnis vereinbart ist, bezieht sich die uns vom Besteller abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo. 6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
7. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Herstellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8. Der Besteller tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab, die durch Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
9. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert der noch nicht veräußerten Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderung die uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 10 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen mit Widerrufsklausel
1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluß des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu c 40,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über c 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
§ 11 Fernabsatzvertrag mit Rückgabeklausel
1. Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu c 40,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über c 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind nach unserer Wahl jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in Laupheim bzw. der Sitz unserer Verkaufsniederlassung München, Erfüllungsort.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.